Kosten & Vergütung 

Die anwaltliche Vergütung wird in der Regel auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nebst Vergütungsverzeichnis berechnet und richtet sich nach dem gesetzlichen oder dem gerichtlich festgesetzten Gegenstandswert.

Für ein Erstberatungsgespräch sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bei der Beratung von Verbrauchern eine Begrenzung auf maximal 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vor, das ist derzeit ein Betrag in Höhe von insgesamt 226,10 €.

Gerne sprechen wir mit Ihnen im ersten persönlichen Gespräch oder auch vorab telefonisch, wie sich der konkrete Gegenstandswert im Falle Ihres Rechtsproblems ermittelt und zeigen Ihnen transparent die sich daraus voraussichtlich ergebene Rechtsanwaltsvergütung auf.

Alternativ sind wir bereit, mit Ihnen eine Honorarvereinbarung abzuschließen, bei der wir minutengenau und unter Darlegung unserer konkreten Tätigkeit den vereinbarten Stundensatz abrechnen. Eine solche wird in jedem Fall gesondert mit Ihnen verhandelt und nur mit Ihrer Zustimmung vertraglich niedergelegt.

Die Vergütung versteht sich jeweils zzgl. Auslagen (Fahrtkosten etc.) und dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Rechtschutzversicherung die Inanspruchnahme anwaltlicher Tätigkeit deckt, ist es ratsam, dass Sie sich vorab durch eine Anfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung Klarheit verschaffen.

Bei engen Einkommens-undVermögensverhältnissen besteht für die außergerichtlicheTätigkeit die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Sie können sich vor dem ersten Termin beim Rechtsanwalt bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht dafür einen Berechtigungsschein aushändigen lassen.

Im gerichtlichen Verfahren kann in diesem Fall Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Darüber entscheidet das Gericht.